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Restrukturierung & Insolvenz

Wenn sich Ihr Unternehmen in einer Schieflage befindet, beraten wir Sie über die zu treffenden Massnahmen und unterstützen Sie bei der Erreichung Ihrer Geschäftsziele.

Gut zu Wissen

Ein Unternehmen wird nicht immer aufgelöst, wenn ein Liquidator ernannt wird. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu, kann auch eine Nachlassstundung vereinbart werden.

Bevor die Bilanz beim Richter hinterlegt und der Konkurs des Unternehmens erklärt wird, sind verschiedene Optionen zu prüfen, z. B. ein Rangrücktritt von Krediten, eine Fusion, eine Kapitalerhöhung oder eine Kapitalherabsetzung.

 

Ein solventes Unternehmen kann durch Aktionärsbeschluss freiwillig aufgelöst werden. Dieser Prozess wird als freiwillige Liquidation der Aktionäre bezeichnet. Der Zweck der freiwilligen Liquidation besteht darin, die Vermögenswerte zu versilbern, die Gläubiger vollständig zu bezahlen und das verbleibende Guthaben an die Aktionäre auszuzahlen

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Rechtsberatung ohne jegliche Verpflichtung! Wenn Sie für die Lösung Ihres Rechsproblems keinen Anwalt benötigen, werden wir es Ihnen sagen.

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